Allgemeine Geschäftsbedingungen Fellfreunde
1.Tierärztliche Kompetenz
Alle Mitarbeiter von Fellfreunde, sind durch das Veterinäramt geprüft oder speziell qualifiziert.
Jeder Mitarbeiter beachtet das Schweizer Tierschutzgesetz/Tierschutzverordnung.
Der Tierhalter erteilt Fellfreunde eine uneingeschränkte Vollmacht sein Tier in Notfällen in tierärztliche Behandlung geben zu dürfen. Hierbei entstehende Kosten werden in voller Höhe und allein durch den Tierbesitzer übernommen. Ausser im Falle einer notfallmässigen Behandlung verpflichtet sich Fellfreunde - soweit möglich - sich vorrangig telefonisch mit dem Hundehalter oder der Notfallperson -bei nicht Erreichbarkeit des Halters- in Verbindung zu setzen.
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, nach der Orientierung durch Fellfreunde die Behandlung mit dem aufgesuchten Tierarzt direkt abzusprechen.
Während der Spaziergänge werden nur diese Hunde von der Leine gelassen, welche die Erlaubnis des Besitzers haben. Alle weiteren Hunde bleiben an der Leine.
2. An- und Abmeldungen
Abmeldungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen, ansonsten wird der volle Preis (100%) verrechnet.
Bei Ferienbetreuung ausserhalb der kantonalen Schulferien ist die Stornierung bis 1 Monat (31 Tage) vor Antritt kostenlos, bei Stornierung bis 2 Wochen vorher (Tag 31-14) werden 50% der Betreuungskosten in Rechnung gestellt, ab 14 Tage 100%.
Für Ferienbuchungen während den kantonalen Schulferien sowie gesetzliche Feiertage ist eine Stornierung bis 2 Monate vorher kostenlos, ab 62 Tagen werden 100% der gebuchten Zeit in Rechnung gestellt.
Ein- und Austrittstage werden vollumfänglich berechnet.
An den Wochenenden werden keine Ferienhunde abgeholt oder nach Hause gebracht. Sie können entweder bereits am Freitag einchecken oder von den Besitzern am Wochenende, nach Absprache, gebracht und abgeholt werden.
Ferienhunde welche nicht in die tägliche Betreuung kommen, müssen von den Besitzern nach zeitlicher Absprache zu uns gebracht werden (Randzeiten).
Für Ferienhunde ist eine Probenacht im Vorhinein obligatorisch.
Die Probenacht beträgt 50.00 CHF und ist nur einmalig vor den ersten Ferien bei Fellfreunde obligatorisch.
Eine Betreuung oder Ferienplatz gilt erst dann als reserviert, wenn er telefonisch oder per Mail mitgeteilt und von uns bestätigt wurde.
Anmeldungen für den Spazierservice sollen bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn gemacht werden.
3. Vergütung
Die Vergütung ist entweder in bar oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Aus Sicherheitsgründen werden keine CHF 1000.- Noten als Zahlungsmittel akzeptiert.
Fellfreunde erstellt eine genaue Rechnung, welche per Mitte des Monats zugestellt wird. Zahlungsziel sind 10 Tage netto. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich Fellfreunde vor, einen Verzugszins von 5% der Hauptforderung zu erheben. Allfällige Bankgebühren hat der Auftraggeber (Tierhalter) zu tragen.
Bei wiederholter nicht fristgerechter Zahlung kann Fellfreunde die Betreuung des Tieres verweigern oder auf Barzahlung vor jeder Betreuung bestehen.
Bei Neukunden muss der Betrag in der Anfangszeit im Voraus oder bei Abholung des Hundes bezahlt werden.
4. Beendigung der Ferienzeit des Hundes
Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht durch Fellfreunde verschuldeten Gründen, um mehr als drei Tage überschritten werden, so ist Fellfreunde berechtigt den Hund anderweitig zu unterbringen. Sollte dies nicht möglich sein, wird Fellfreunde versuchen, das Tier bei einer tierliebenden Person oder einem Tierheim unterzubringen. Sollten hierdurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese vollumfänglich der Hundebesitzer.
5. Impfbuch
Bei Ferienbetreuung ist das Impfbuch mitzugeben.
6. Gesundheit des Tieres
Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass:
• sein Hund zwingend eine gültige 5-fach Impfung (DHPPi + L = Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza und Leptospirose), sowie eine Impfung gegen Zwingerhusten (Intranasal) hat.
• eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
• der Hund regelmässig entwurmt wie auch gegen Endoparasiten (Flöhe, Zecken, Milben) behandelt wird.
• sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist.
Bei einer Ansteckung anderer Tiere, durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit oder eines Parasitenbefalles, haftet stets der Besitzer und muss für sämtliche dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
Kranke oder mit Parasiten befallene Tiere dürfen nicht in die Betreuung gebracht werden.
7. Informationsfluss
Der Besitzer des Tieres, verpflichtet sich den Betreuungsvertrag bestmöglich und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Der Besitzer des Tieres, verpflichtet sich, Fellfreunde umfassend und ohne Einschränkungen über mögliches Fehlverhalten, körperliche oder geistige Einschränkungen des Tieres zu informieren.
Aggressive oder bissige Hunde dürfen nicht zur Ferien- oder Tagesbetreuung abgegeben werden.
Hunde mit schwieriger Vergangenheit sind bei uns, nach Absprache und Erläuterung der "Probleme" willkommen, sofern die Kapazität dies zulässt.
8. Läufigkeit
Nach Absprache ist es möglich, läufige Hündinnen, in die Ferienbetreuung oder in den Spazierservice zu geben.
Sofern es vorher mitgeteilt, abgesprochen und anschliessend von uns bestätigt wurde.
Bei Ferienbetreuung ist eine mögliche auftretende Läufigkeit vorgängig mitzuteilen sowie mit uns zu besprechen.
Bei läufigen Hündinnen wird pro Tag ein Aufpreis vom CHF 10.- Franken verrechnet.
Sollte uns eine Läufigkeit verschwiegen oder aus anderen diversen Gründen nicht mitgeteilt werden, haftet Fellfreunde nicht für einen möglichen Paarungsfall.
9. Preise
Langzeitaufenthalte, infolge nicht verschuldeter Krankheit oder Unfall sind jeweils nach Absprache möglich.
Die Preise auf der Preisliste sind verbindlich und exkl. MwSt.
| Einheit/Menge pro Woche | 1x | 2x | ab 3x
| Spaziergang | CHF 50.00 | CHF 47.00 | CHF 43.00
| Tagesbetreuung | CHF 85.00 | CHF 82.00 | CHF 80.00
Ferienbetreuung Hunde
CHF 100.- Pro Tag
Ein- und Austrittstag werden vollumfänglich verrechnet.
Probenacht (obligatorisch) CHF 50.-
Katzen und Kleintiere nach Aufwand.
10. Ferien bei Fellfreunde
Die Ferienbetreuung findet im privaten Wohnbereich statt. Die Hunde leben mit direktem Familienanschluss im Rudel.
Bitte beachten Sie das die Ferienbetreuung zurzeit auf zwei (2) Hunde gleichzeitig beschränkt ist.
Um die bestmögliche Qualität und genügend Zeit bieten zu können, werden wir in der Ferienbetreuung nur im kleinen Rudel sein.
Das Rudel setzt sich wie folgt zusammen; Guapa, eine Französische Bulldogge mit Jahrgang 2012, weiblich und Yuri ein Continental Bulldog mit Jahrgang 2015, männlich und kastriert, sowie uns Menschen, Nadja & Yanick.
Die Hunde dürfen sich frei im "Zuhause auf Zeit" bewegen und ruhen/schlafen wo sie möchten.
Während sechs (6) Wochen im Jahr, werden keine unkastrierten Rüden zur Ferienbetreuung angenommen, da Guapa nicht kastriert und dementsprechend läufig sein wird. In dieser Zeit geht Guapa mit Yanick zur Arbeit.
11. Haftung durch den Tierhalter
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes, während des Aufenthaltes bei uns, erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl, übernommen wird.
Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer.
Bringt der Hund eine nachweislich ansteckende Krankheit mit oder verletzt sein Hund andere Hunde, so trägt der Besitzer ebenso die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter bzw. verletzter Hunde.
Schäden die durch das Tier während der Betreuung/Spazierzeit verursacht wurden, sind vom Besitzer zu tragen.
12. Rechten und Pflichten Fellfreunde
Fellfreunde hat das Recht:
• Kunden jeder Zeit abzulehnen oder das Betreuungsverhältnis aufzulösen.
• Ferienhunde wenn nötig in ein Tierheim zu bringen.
Fellfreunde hat die Pflicht:
• Fehlverhalten beim zuständigen Amt zu melden
Fellfreunde übernimmt keine Haftung für das Erkranken eines Hundes oder für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzung, Unfall oder Ausreissen, sowie für den Verlust eines Hundes, sofern ihr kein Grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
13. Schlüsselübergabe und Alarmcodes
Hausschlüssel und andere Zugangsschlüssel (Karten, Codes etc.) von Kunden werden von Fellfreunde vertraulich gehandhabt und nach Beendigung der Betreuungszeit wieder zurückgegeben.
Für Schlüssel, welche wir auf Dauer behalten können wird eine Quittung ausgestellt.
14. Fütterung und Medikamente
Der Besitzer des Tieres stellt genügend Futter für die Ferienbetreuung bereit oder teilt uns notfalls mit, was für ein Futter verfüttert wird, damit Fellfreunde dies, auf Kosten des Besitzers, besorgen kann.
Während des Spazierservice arbeiten wir mit den Guetzli von Schweizer Klein und Fein Mini Lamm.
Während der Ferienbetreuung stellt Fellfreunde eine Auswahl an Kausachen zur Verfügung: Kaninchenohren, Rinderohren, Straussensehnen/ -knochen, Lammpansen sowie Putenhälsen.
Bei Unverträglichkeiten informieren Sie uns bitte rechtzeitig!
Der Besitzer des Tieres verpflichtet sich, Fellfreunde vorgängig über allfällige Medikation zu informieren und stellt genügend Medikamente für den Ferienaufenthalt bereit.
15. Training während der Ferienbetreuung
Gerne sind wir bereit während des Ferienaufenthaltes mit Ihrem Hund zu arbeiten/ zu trainieren und mögliches Fehlverhalten zu verbessern oder sogar ganz zu korrigieren.
Die Preise werden nach individueller Absprache festgelegt.
16. Daten
Der Tierbesitzer erteilt Fellfreunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung von allen für die Tierbetreuung relevanten Daten. Ferner erklärt er sich mit der Weitergabe dieser Daten hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung einverstanden.
17. Film und Tonaufnahmen
Der Hundebesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film und Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während des Aufenthaltes erstellt wurden. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie uns dies anfangs mitzuteilen.
Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
18. Vertrag
Dieser Vertrag wird, auch bei mehrmaligen Aufenthalten respektive Betreuungszeiten, nur einmal geschlossen und gilt auch für alle zukünftigen Aufenthalte bei Fellfreunde. Die AGB´s sind auf der Homepage stets aktuell.
19. Definitive Abmeldung der Betreuung
Bei definitiver Abmeldung der Betreuung durch Fellfreunde, verpflichtet sich der Tierbesitzer dies frühzeitig via Mail oder Telefon bei Fellfreunde zu melden. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bei nicht eindeutiger definitiver Abmeldung der Betreuung wird die normal abgemachte Betreuung des folgenden Monates in Rechnung gestellt.
20. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich am Domizil des Firmensitzes in der Schweiz. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zweifach ausgestellt, ein Exemplar für den Besitzer und ein Exemplar für Fellfreunde. Beide sind für die Gegenzeichnung unterschrieben zu retournieren. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.